Das Blossfechten ist die alte Art des Fechtens das ab dem 16. Jahrhundert in den Städten in Turnieren, sogenannten Fechtschulen, abgehalten wurde. Dabei wurde um der Praxis willen gekämpft um die Fechtkunst zu verbessern. Es gab aber auch Preisgelder die ausgelobt wurden. Wen dieses Thema mehr interessiert der kann weiter unten in den alten Regeln dazu weiteres finden.
Wir von Klopffechters Erben mit der Gilde Guildam Gladiatorum haben uns dem Ziel gewidmet diese Art zu fechten wieder zu praktizieren und zu verbreiten. Es geht dabei um kontrolliertes, sicheres und sauberes fechten. Technisch betont und ohne übertriebenen Ehrgeiz. Wer sein Ziel zu gewinnen als wichtiger einschätzt als die Unversehrtheit seines Gegenparts der hat ein charakterliches Problem. Denn wie schon Joachim Meyer (Fechtmeister 15?? – 1571) in seinem Buch schreibt “denn alles fechten ist nur eine Übung für den Kampf”.
Ich habe zu diesem Zwecke ein kleines Regelwerk geschaffen das es ermöglicht nach diesem Prinzip auch ein Turnier zu fechten.
Blossfechter Turnierregeln 2.1
Ein paar Dinge zum grundsätzlichen Verhalten beim Fechten.
Wir begegnen uns mit gegenseitigem Respekt. Mein Fechtpartner ermöglicht es mir Praxis zu sammeln und Erfahrungen zu machen und nur wenn er mir dabei meine Schwächen aufzeigt haben ich die Möglichkeit daran zu arbeiten. Deshalb sollte ich mich freuen wenn ich mit anderem konfrontiert werde als sonst. Nur so werde ich besser. Geschwindigkeit ist dabei zweitrangig. Den Partner mit kunstfertigen Stücken zu überkräften ist das Ziel. Wird einer der beiden Partner vom Schwert des an deren berührt so zeigt er dies an indem er nicht weiter ficht.
Diese alten Regeln geben uns einen schönen Einblick in Regelstruktur damaliger Zeit. Sind für uns aber nicht bindend.
1597, Fechterverordnung der Prager Altstadt
Am 28. Juli 1597 erließ der Rat der Prager Altstadt die Fechterverordnung, um die Disziplin bei den Fechtturnieren durchzusetzen und die Angelegenheiten der heimischen und wandernden Fechter zu regeln. Das Abhalten eines Fechtturniers in der Altstadt war traditionell eine Aufgabe der Messerschmiedezunft, doch dürfte dieser Brauch auf die Entstehung der Prager Federfechterzunft in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts zurück gehen. Mitglieder dieser Bruderschaft fochten hauptsächlich mit Degen und um den Titel „Meister des Langschwertes“ zu erlangen, mussten sie gegen ein Mitglied der berühmten Markusbrüder mit Sitz in Frankfurt antreten, denen ein Monopol über den Vertrieb dises Titels verliehen worden war.
Der Verordnungstext ist nur als Anhang zur Veröffentlichung „Prager Fechter und Fechtmeister von Prag“ aus dem Jahr 1927 eines Fechters und Fechthistoriker Jaroslav Tuček (1882–ca. 1940?) erhalten geblieben.
Hieraus ein paar Auszüge
Der Rat der Prager Altstadt erklärt und beschließt, dass:
1) Es gibt faule Leute, die aus anderen Orten nach Prag kommen, die Fechtturniere veranstalten wollen und sonst untätig bleiben, Gasthäuser besuchen und nachts umherwandern. Dies führt zu vielen Skandalen, Schlägereien, Verwundungen und Morden.
2) Die Organisation von Fechtturnieren war schon immer Aufgabe der Messerschmiedezunft, um Tapferkeit und männliches Fechten zu trainieren.
3) Das Fechtturnier wurde ins Leben gerufen, damit die Messerschmiede, die ein ehrenhaftes und bescheidenes Leben führen, ihre Fechtfähigkeiten verbessern können.
4) Die zur Leitung des Fechtvereins gewählten älteren Fechter müssen entweder Bürger oder langjährige Bewohner der Prager Altstadt sein und sich anständig verhalten.
5) Das Publikum bei einem Fechtturnier darf die Fechter nicht stören.
6) Den Fechtern, die die Fechtturniere veranstalten und ansonsten nur über ein geringes Einkommen verfügen, sollte von der beim Turnier eingenommenen Gebühr ein angemessener Betrag gegeben werden, damit sie eher bereit sind, das Turnier zu organisieren.
7) Jeder Fechter, sei es ein Federfechter oder ein Marxbruder, und insbesondere die Mitglieder der Zünfte, die keine faulen Faulenzer sind, sollten in ein besonderes Register eingetragen werden.
8) Federfechter und Marxbrüder sollten abwechselnd an jedem Sonn- und Feiertag ein Fechtturnier organisieren.
9) Wer ein Fechtturnier veranstalten möchte, muss vorher den Messerschmied anfragen, damit dieser ihn begleiten und vor dem Stadtrat ein gutes Wort für ihn einlegen kann.
10) Besonderes Augenmerk muss auf den Ruf des Veranstalters eines Fechtturniers gelegt werden, damit dieser weder ein Faulpelz noch ein Unruhestifter, sondern ein anständiger Handwerker ist.
11) Sollte es einen Müßiggänger geben, der an einem Fechtturnier teilnehmen möchte, um einfach anzugeben („sich wie ein Pfau zu benehmen“) und so seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sollte ihm die Teilnahme daran nicht gestattet werden.
12) Für ein Fechtturnier sind die üblichen Holzwaffen wie Dusacks, Stäbe und Hellebarden sowie Stahlwaffen wie Schwerter und Degen erforderlich. Diese Waffen müssen von der Messerschmiedzunft in ausreichender Zahl bereitgehalten werden und sind verpflichtet, sie dem Veranstalter eines Fechtturniers zu leihen. Wenn während des Turniers eine Waffe beschädigt oder zerbrochen wird, fertigen die Messerschmiede eine neue an.
13) Aus diesem Grund hat jeder, der ein Fechtturnier veranstaltet, der Messerschmiedezunft das festgesetzte Honorar von dreißig Meissner Groschen zu entrichten. Sollte während des Turniers ein Schwert oder Rapier kaputt gehen, zahlt der Veranstalter für die Anfertigung eines neuen Schwertes nochmals dreißig Kreuzer und für ein Rapier zwanzig Kreuzer, für den Bruch einer Holzwaffe gibt es jedoch keine solche Vergütung.
14) Normalerweise kommen viele gute Leute und ehrliche junge Männer, sogar Adlige, um sich das Turnier anzusehen. Es ist jedem Zuschauer strengstens untersagt, sich unter die duellierenden Fechter zu begeben, da bei Nichtbeachtung dieser Regel viele verletzten wurden oder erblindeten. Wenn jemand gegen diese Regel verstößt, wird demjenigen, der fechten kann, für einige Zeit die Teilnahme an den Turnieren untersagt, und demjenigen, der nicht fechten kann, wird er vor die Stadtverwaltung gestellt und von dieser bestraft.
15) Einige feige Fechter tragen ellenbogenlange Handschuhe, was im Widerspruch zur alten Tradition steht. Dies soll ab sofort verboten sein. Die Fechter sollten Handschuhe tragen, die nur die Faust bedecken, damit niemand seine Fechtkünste auf langen Handschuhen aufbaut.
16) Niemand sollte an einem Turnier teilnehmen dürfen, es sei denn, er hat eine entsprechende Fechtausbildung erhalten.
17) Wenn die duellierenden Fechter die Distanz verringern, sie sollten nicht zornig gegeneinander antreten, sondern der Überlieferung entsprechend „sauber und langanhaltend“ gegeneinander antreten, egal welche Waffe sie führen.
18) Fechtmeister und Lehrlinge sollten sich während des Turniers feierlich und respektvoll verhalten, ohne Dummheiten wie Kopfschütteln oder Herausstrecken der Zunge.
19) Fechtmeister und Lehrlinge sollten während des Turniers auf der Seite stehen, Marxbrüder auf der einen Seite und Federfechter auf der gegenüberliegenden Seite, damit die Leute sie leicht erkennen können. Sie sollen auf dem Duellplatz weder behindern noch „wie Gänse zusammenkleben“ und so die Sicht versperren.
20) Jeder Fechter ist verpflichtet, das Duell gemäß der Tradition zu beginnen, im Gegensatz zu einem Bauern, der wahnsinnig nach einer Waffe rennt, sie ergreift und damit wie ein geistloser Ochse schlagen will.
21) Niemand, der nicht autorisiert ist und nicht in der Lage ist, zu fechten, darf das Duellfeld betreten, die Fechter behindern, sie belehren oder zwischen sie treten. Ein solches Verhalten wird mit Schlägen bestraft.
22) Es kommt auch vor, dass Bauern und Gesellen einen Fechter pfeifen und anschreien, als wäre er ein Narr. Ein solches Verhalten wird vom Veranstalter entweder mit Gefängnis oder Prügel bestraft.
23) Einige Fechter sind nicht bereit, ohne ein Preisgeld am Turnier teilzunehmen. Sie neigen dazu, Adlige und Bürger anzuschreien und sie zu drängen, Geld wegzuwerfen, für das sie kämpfen sollten. Das Turnier wurde jedoch nicht als Mittel zum Geldverdienen ins Leben gerufen, sondern als Übung für die Jugend. Jeder Fechter sollte von nun an für ein solches Verhalten mit einer Geldstrafe bestraft werden.
24) Es ist jedoch möglich, um ein Preisgeld zu kämpfen, vorausgesetzt, es gibt jemanden im Publikum, der bereit ist, es anzubieten. Dieses Geld soll dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, damit dieser anschließend den Sieger des Duells küren kann. Der Zuschauer, der das Geld anbietet, kann die beiden Fechter, die um den Preis kämpfen, selbst auswählen.
25) Diese beiden Fechter sollten nicht wie Bauern mit voller Kraft gegeneinander antreten, als ob sie sich gegenseitig auf der Stelle erledigen wollten, sondern sie sollten gemäß der Kunst des Fechtturniers handeln.
26) Sie sollten außerdem alle drei Runden durchlaufen und das Duell nicht nach dem ersten Treffer beenden, wenn das Blut erscheint, sodass einer von ihnen wegen des Geldes wegläuft. Der andere kann in der zweiten Runde mit einem „höheren Treffer“ erfolgreich sein, da der höhere Treffer immer gültiger ist als der niedrigere. Sie sollten alle drei Runden ohne geheime Vereinbarung durchlaufen.
27) Wer in geheimer Vereinbarung um das Preisgeld kämpft, wird mit Gefängnis bestraft und das Preisgeld wird vom Veranstalter eingezogen.
28) Wenn ein Fechter betrunken und der andere nüchtern ist, darf der Betrunkene nicht fechten, da betrunkenes Fechten schwere Verletzungen verursacht.
29) Niemand sollte als Fechtmeister bezeichnet werden und die Erlaubnis erhalten, ein Turnier zu organisieren, es sei denn, er lernt, mit jeder Waffe richtig zu fechten. Aus diesem Grund muss jeder Fechtmeister, der ein Turnier organisiert, mit jeder seiner Waffen einen Zweikampf bis auf Blut aushalten.
30) Bei Regen wird das Turnier verschoben, sodass dem Veranstalter kein Verlust entsteht. Das bereits gesammelte Geld soll für das Gemeinwohl eingesetzt werden.
31) Findet das Turnier am Sonntag statt, muss es unmittelbar nach dem Mittagessen beginnen und darf nicht später am Nachmittag beginnen, wenn viele Fechter bereits betrunken sind. Dieses „Theater“ könnte auch dazu verleiten, nicht in die Kirche zu gehen, weshalb das Turnier vor der Vesper enden muss.
32) Findet ein Turnier in einem Haus statt, erhält der Eigentümer einen Groschen pro Person und muss entsprechend dem sozialen Status der Zuschauer geeignete Sitz- oder Stehplätze sichern.
33) Um das Zaungelände herum sollte auch ein Zaun errichtet werden, damit kein Unbefugter dorthin gelangt. Herren und Ritter sollten von einem Balkon aus zuschauen.
34) Eine Säule sollte nahe am Zaun aufgestellt und eine kleine Schaufel daran aufgehängt werden. Wer unerlaubt den Zaun betritt oder sich schlecht benimmt, muss drei Schläge mit der Schaufel über sich ergehen lassen. Jeder, der von den Ältesten oder dem Turnierveranstalter ausgewählt wurde, um mit dem Schlagen fortzufahren, muss dem nachkommen.
Und so weiter…